FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mein Kind für einen Platz voranmelden?

Die Vormerkung für einen Platz können Sie über das offizielle WebKita-Portal der Stadt Bad Soden vornehmen.

Hier können Sie einen Account für Ihr Kind erstellen und dann die jeweiligen Einrichtungen auswählen, für die eine Vormerkung erstellt werden soll.

Bitte achten Sie hierbei auf die Priorisierung. Die Einrichtung, die man zuerst vormerkt ist in der Regel die Priorität 1. Im Nachhinein kann man die Prioritäten aber noch verschieben. Kindern, bei denen wir eine hohe Priorität haben, werden wir eher einen Platz anbieten.

Wann kann ich die Kinderresidenz besichtigen?

An den regelmäßigen Terminen der Elternführung können Sie die Kinderresidenz besichtigen und uns Fragen stellen? Bitte hier anmelden.

Ist die Voranmeldung verbindlich?

Die Voranmeldung ist unverbindlich. Sie sollte frühzeitig ausgefüllt werden, damit die Chancen auf einen Platz erhöht werden.

Wann werden die Plätze vergeben?

Die Plätze werden meist zum Sommer vergeben, da sich das Krippen- und das Kindergartenjahr nach dem Schuljahr richtet. Es gibt aber immer auch unterjährig freie Plätze.

Wie und wann erhalte ich ein Platzangebot?

In der Regel melden wir uns zwei bis drei Monate vor Eingewöhnungsbeginn mit einem Platzangebot. Entweder erhalten Sie zunächst einen Anruf, oder eine Email.

Das Platzangebot wird dann offiziell über das WebKita-Portal der Stadt Bad Soden laufen.

Bei einem persönlichen Termin besprechen wir alle Fragen und schließen den Betreuungsvertrag ab. Im Nachgang wird der Vertrag ebenfalls Im WebKita-Portal abgeschlossen.

Sind die Plätze nur für Bad Sodener Kinder?

Durch die Kooperation und Bezuschussung der Stadt Bad Soden nehmen wir in der Krippe bevorzugt Bad Sodener Kinder auf, im Kindergarten ausschließlich Bad Sodener Kinder.

Was kostet der Platz?

Die Platzkosten finden so unter Infos – Krippe Gebühren und Kindergarten Gebühren

Welche Zuschüsse gibt es?

Alle Zuschüsse von Land und Kommune sind bereits im Preis inbegriffen.

Am Ende des Jahres erhalten alle Eltern eine Bescheinigung für die Steuererklärung, mit der sie die Betreuungskosten steuerlich geltend machen können.

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es die wirtschaftliche Jugendhilfe des Main-Taunus-Kreises. Bitte wenden Sie sich direkt an den MTK, ob Ihnen dieser Zuschuss zusteht.

Wie sind die Schließzeiten in der Kinderresidenz?

Die Kinderresidenz hat in den hessischen Sommerferien zwei Wochen und über Weihnachten und Neujahr etwa eine Woche geschlossen.

Weiterhin gibt es drei Konzeptionstage, einen 1. Hilfe Tag, einen Brückentag und einen Hygienetag im Jahr.

Die Schließzeiten werden immer im Herbst für das kommende Jahr bekanntgegeben.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende.

Bei Kündigung VOR Vertragsbeginn ist der Beitrag eines Monats fällig.

Wie ist der Tagesablauf in der Kinderresidenz?

Tagesablauf Krippe

Tagesablauf Kindergarten

Wie häufig gehen die Kinder raus?

Wir versuchen nach Möglichkeit jeden Tag mit den Kindern raus zu gehen, entweder auf unsere Terrasse, oder auf die umliegenden Spielplätze, in den Park oder den Eichwald.

Wer bereitet das Essen zu? Welches Essen bekommen die Kinder?

Frühstück und Snack bereiten unsere Mitarbeiter vor. Zum Frühstück gibt es Brot mit verschiedenen Aufstrichen und Belägen oder Müsli. Beim Snack gibt es Knabbersachen oder hin und wieder Kekse.

Das Mittagessen liefert unser Caterer jeden Tag frisch gekocht zu uns.

Zu jeder Mahlzeit erhalten die Kinder ausreichend Obst und Gemüse.

Was ist wenn mein Kind krank ist?

Ganz klar, ein krankes Kind gehört nicht in die Einrichtung!

Im Normalfall kann das Kind aber mit leichten Erkältungssymptomen die Einrichtung besuchen.

Wenn wir aber Gefühl haben, das Kind kann am Gruppenalltag nicht teilnehmen oder es hat starke Symptome (starker Husten, Fieber, Erbrechen,…) muss das Kind umgehend abgeholt werden.

Medikamente (außer bei chronischen Krankheiten) können wir in keinem Fall den Kindern verabreichen..

Gibt es eine Impfpflicht?

Seit März 2020 gibt es das sogenannte Masernschutzgesetz, wonach alle Kinder, die eine öffentliche Einrichtung besuchen, altersentsprechend gegen Masern geimpft sein müssen.

Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, können nicht betreut werden.